Was ist eine Personalvermittlung
Personalvermittler beschäftigen sich mit der „Personalbeschaffung“ im breiten Umfang, d.h. sie suchen im Werkvertrag nach allen Einkommensstufen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Die Personalvermittlung wird im modernen Recruiting auch RPO genannt, RPO ist die Abkürzung für „Recruitment Process Outsourcing“ und bezeichnet den Prozess der Auslagerung des Recruitings von der Vermittlung zur sofortigen Anstellung bis hin zur Zeitarbeit. Betroffen sind alle angestellten und gewerblichen Arbeitnehmer, jedoch zunehmend auch Selbstständige (Freelancer), Teilzeitkräfte, Studenten, Praktikanten und Auszubildende.
Ein Personalvermittler wählt geeignete Bewerber für einen Kunden aus einem verfügbaren Bewerberpool aus (via eigener Datenbankrecherche) oder sucht in öffentlichen Datenbanken der Bundesagentur für Arbeit sowie in großen Stellenbörsen. Weiterhin schaltet er Zeitungs- und Onlineannoncen und verpflegt die eingehenden Bewerbungen in seiner Datenbank. Wird der Personalvermittler bei seiner Recherche fündig, erstellt er eine Shortlist und/oder sendet die gefundenen Lebensläufe seinem Kunden.
Personalvermittler arbeiten meist auf Erfolgsbasis, d.h. im Werkvertrag. Er erhält eine Vermittlungsprovision für die erfolgreiche Vermittlung. Erfolgreich vermittelt bedeutet hier, sein Kandidat hat einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Der Kunde honoriert den Personalvermittler für seinen Vermittlungserfolg (Werkvertrag, Contingency, Maklervertrag). Da ein Unternehmen oft mehrere Personalvermittler parallel beauftragt, ist der Vermittler in Zeitdruck. Zum einen weiß er nicht, wie viele Konkurrenten bereits mit der Suche beauftragt wurden, zum zweiten wie lange diese gegebenenfalls bereits für diese Stelle suchen. Es ist also nachvollziehbar, dass der Vermittler ein schnelles Ergebnis benötigt.
Wie unterscheiden sich Personalvermittler von Personalberatern
Ein Personalberater oder ein Headhunter führt im Kundenauftrag eine aktive Suche nach einem definierten Stellenprofil durch – dies sind meist Fach- oder Führungskräfte. Sein Auftrag wird ihm meist exklusiv erteilt. Arbeitet ein „Personalberater“ auch erfolgsorientiert, so zählt er zu den Personalvermittlungen. Bei Vermittlern sehr häufig anzutreffen ist eine Kombination beider Vergütungsmodelle.
Ein seriöser Personalberater arbeitet im exklusiven Kundenmandat im Dienstvertragsverhältnis. Er erhält einen Teil des Honorars bereits für seine Beratungsleistung, d.h. unabhängig von der Besetzung der gesuchten Position. Regelmäßig wird er in mehreren Raten bezahlt, beispielsweise 1/3 des Honorars bei Auftragseingang, 1/3 bei Präsentation von Kandidaten und 1/3 bei Einstellung eines der Kandidaten. Auch zeitabhängige Ratenzahlungen sind üblich. Der Kunde honoriert den Personalberater also für seine Dienstleistung (Dienstvertrag), den zeitlichen Aufwand sowie für den Erfolg.
Grundsätzlich hat ein Arbeitgeber mehrere Möglichkeiten. Kann er davon ausgehen, die Stelle über Stellensuchende (arbeitslose oder wechselwillige Bewerber) besetzen zu können, desto eher wird er sein eigenes Recruiting einsetzen oder zugunsten der Entlastung des eigenen HR-Bereichs die Beauftragung einer Personalvermittlung in Betracht ziehen. Die Personalvermittlung bedient mit ihrem erfolgsbasierten Provisionsmodell eher die Personalbeschaffung (Stellenbesetzung) und weniger die qualitativ und zeitaufwändige Personalsuche (optimale Besetzung).