Die Formen der externen Personalsuche
Firmen und Organisationen haben mehrere Möglichkeiten, wenn es um das externe Recruiting von qualifizierten Fach- und Führungskräften über verschiedene Personaldienstleister geht:
A. Arbeitnehmerüberlassung (auch Zeitarbeit, Personalleasing):
Die Personalsuche auf Zeit: ca. 35.000 Beschäftigte verleihen ca. 900.000 Zeitarbeitnehmer, zumeist niedriger Qualifizierte und Fachkräfte, die Auswahl wird aus dem eigenen „Mitarbeiter-Fundus“ rekrutiert und erfolgt datenbankgestützt per Abfrage und Verfügbarkeit.
Die Kosten setzen sich zusammen aus einem „Mietpreis“ pro Stunde, Tag oder Monat sowie einem Vermittlungshonorar von 10-30% des Jahresgehalts im Fall einer Übernahme des Zeitarbeitnehmers in eine Festanstellung.
B. Personalvermittlung (meist erfolgsabhängig):
Die oberflächliche Personalsuche: Ca. 25.000 Angestellte suchen nach Fachkräften, zumeist über eigene und Online-Datenbanken. Die Vergütung erfolgt mit dem Arbeitsvertrag. Der Vermittler sendet aufgrund des Wettbewerbs um die Besetzung schnellstmöglich und mit dem geringstmöglichen Aufwand eine Shortlist an den Kunden.
Eine Personalvermittlung arbeitet meist erfolgsbasiert, d.h. der Kunde bezahlt eine Vermittlungsgebühr i.H.v. 15-30% erst bei unterschriebenem Arbeitsvertrag. Hinzu kommt eine Bürokostenpauschale, die in jedem Fall berechnet wird.
C. Personalberatung (auch Headhunting, Executive Search):
Die gewissenhafte Personalsuche: Ca. 6.000 Berater, davon ca. 800-1000 Headhunter. Meist exklusive Suche von Fach- und Führungskräften auf Basis einer zeitintensiven Suche mit Marktrecherche, Idealprofil und Interview unter Zuhilfenahme von Anzeigen bis zur direkten Ansprache.
Ein Personalberater erhält meist einen exklusiven Suchauftrag, der regelmäßig nach Projektfortschritt und in mehreren, meist drei Raten bezahlt wird. Das Honorar bemisst sich am Jahresgehalt des zu suchenden Mitarbeiters und liegt bei Fachkräften um die 30%. Kommt es nicht zu einer Besetzung, wird dennoch ein Teil des Honorars fällig.
D. Arbeitsagenturen des Staates (Personalvermittlung im Auftrag des Bundes):
Die Arbeitsagenturen, auch „Agentur für Arbeit“ oder „Bundesagentur für Arbeit“ haben die Aufgabe, möglichst viele Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu vermitteln. Darüber hinaus bietet die Arbeitsagentur die Berufsberatung und Arbeitgeberberatung an. Weiterhin bemühen sich die Arbeitsagenturen um die Ausbildung junger Menschen sowie die Weiterbildung von Arbeitslosen.
In 2022 haben 18.500 Personalvermittler der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 31.000 Arbeitslose in sozialversicherungspflichtige Jobs vermittelt.