Was ist Arbeitnehmerüberlassung (AÜ/ANÜ)
Arbeitnehmerüberlassung (AÜ – auch Zeitarbeit, Personalleasing, Leiharbeit, Mitarbeiterüberlassung) bedeutet, ein Arbeitnehmer wird einem Unternehmen „überlassen“. D.h. ein Arbeitgeber verleiht seinen Mitarbeiter an Dritte.
Wie funktioniert Arbeitnehmerüberlassung
Der Arbeitgeber (Verleiher) überlässt den Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) einem Dritten, d.h. zumeist einen Unternehmen (Entleiher) gegen Zahlung eines Leih-Entgelt (Leasingrate) für eine festgelegte Zeiteinheit (Stunde, Tag, Monat, Jahr) um bei dem Entleiher eine Arbeitsleistung zu erbringen. Im Rahmen des gültigen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) werden Rechte und Pflichten des Arbeitgebers vom Entleiher übernommen.
Ergänzende Besonderheiten der Arbeitsagentur zur Arbeitnehmerüberlassung
Arbeiten im Rahmen von Werk-, selbständigen Dienst- oder Dienstverschaffungs- sowie Geschäftsbesorgungsverträgen werden nicht vom AÜG erfasst. Die Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. (Vergleiche Informationen der Arbeitsagenturen zu diesem Thema)