Wie kann man Mitarbeiter vor dem Abwerben schützen
Kurz gesagt, durch wertschätzende Führung, persönliche Weiterentwicklung und einen abwechslungsreichen Aufgabenbereich.
Kann Ihr Unternehmen, der Vorgesetzte jedoch keinen der genannten Faktoren anbieten, so widersteht kaum ein Talent oder Leistungsträger dem Abwerbeversuch durch einen professionellen Headhunter. Abgesehen von gesetzlichen Bestimmungen ist die effektivste Möglichkeit, um ein Abwerben bei den eigenen Mitarbeitern zu verhindern, eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit. Diese sorgt in der Folge für eine langfristige Bindung an das Unternehmen.
Wenn Mitarbeiter dank regelmäßiger Personalentwicklungsmaßnahmen optimale Arbeitsbedingungen und entsprechende Perspektiven im eigenen Unternehmen sehen, werden sie an Abwerbeversuche durch Wettbewerber kaum Interesse entgegenbringen.
Rechtlicher Hintergrund bei Abwerbeversuchen
Das Abwerben von Personal ist erlaubt, jedoch müssen bestimmte Regeln eingehalten werden, z.B. die des unlauteren Wettbewerbs. So ist ein erster Anruf des Personalberaters oder Headhunters über die geschäftliche Nummer des Mitarbeiters erlaubt, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Hierzu das BGH-Urteil vom 4. 3. 2004 – I ZR 221/01 des OLG Karlsruhe. „Es ist nicht wettbewerbswidrig, wenn ein Arbeitnehmer von einem Personalberater am Arbeitsplatz in einem zur ersten Kontaktaufnahme geführten Telefongespräch nach seinem Interesse an einer neuen Stelle befragt und diese kurz beschrieben wird. Eine mit den guten Sitten im Wettbewerb nicht zu vereinbarende Störung des betrieblichen Arbeitsablaufs liegt vor, wenn sich der im Auftrag eines Wettbewerbers anrufende Personalberater bei einem solchen Gespräch darüber hinwegsetzt, dass der Arbeitnehmer daran kein Interesse hat, oder das Gespräch über eine knappe Stellenbeschreibung hinaus ausdehnt.“
Kritisch ist die Situation, wenn Unternehmen selbst durch Mitarbeiter ihre Personalabteilung potentielle Mitarbeiter anzusprechen versuchen. Ist die direkte Ansprache auf Veranstaltung wie Messen unter Vertriebsmitarbeitern durchaus üblich, so kann das Unternehmen den Wettbewerber jedoch verklagen, wenn dieser fremde Mitarbeiter von Konkurrenzunternehmen direkt anspricht oder gar telefonisch am Arbeitsplatz anfragt. Dann nämlich ist der Grund seiner Kontaktaufnahme offensichtlich und deshalb verboten.
Doch auch die direkte Kontaktaufnahme auf einer Veranstaltung kann schnell negative Auswirkungen haben, zum einen leidet das Image, zum anderen entsteht bei einem Desinteresse seitens des Angesprochenen ein Konflikt, der bis in die Geschäftsleitung und darüber hinaus eskalieren kann.
Ein Headhunter bzw. ein professioneller Personalberater wird auf vertraulichem Wege diese Risiken auszuschalten wissen.