Die Kosten einer Personalberatung

Was kostet ein PersonalberaterAls ein Richtwert für die nationale Suche durch eine professionelle Personalberatung werden 30% vom Jahresbrutto genannt. „Professionell“ bedeutet, die Beratung arbeitet im Beratungsauftrag (Dienstvertrag) auf Basis einer exklusiven Beauftragung. Im Vergleich hierzu berechnet eine Personalvermittlung (Werkvertrag, erfolgsbasiert) zwischen 20-30%.

Je nach Aufwand und Komplexität wird für ein Direct Seach (Headhunting) nach Fachkräften, Experten und Spezialisten, z.B. in der IT, Entwicklung oder Projektierung, ein Honorar von bis zu 40% notwendig. Für die Suche im Executive Search, zum Beispiel nach einem Geschäftsführer oder Vorstand, kann das Honorar deutlich niedriger verhandelt werden. Für die Suche nach Aufsichtsräten oder Beiräten wird üblicherweise ein Festhonorar vereinbart.

Zahlungsweise und Höhe des Honorars

Das Honorar für eine professionelle Personalsuche inkl. Headhunting ist zahlbar in drei Raten oder in monatlich festgelegten Summen über die Dauer des Suchzeitraums. Wird eine Drittelung vereinbart, so sind üblicherweise ein Drittel bei Auftragserteilung, ein Drittel bei Präsentation der Kandidaten und ein Drittel bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags fällig. Häufig enthalten ist auch eine Nachbesetzungsgarantie, falls der Kandidat vor oder in der Probezeit kündigt.

Die Höhe des Honorars hängt von der zu besetzenden Position, dem Schwierigkeitsgrad und der Suchmethode ab. Unabhängig davon erwarten Personalberatungen aufgrund des hohen Grundaufwands zumeist ein Mindesthonorar, unter welchem die Aufnahme Ihrer Arbeit wirtschaftlich unrentabel ist. Neben Drittkosten wie Mediakosten, durchlaufender Kosten der Bewerber kommen wie bei Unternehmensberatungen oder bei juristischen Honorarmodellen auch Spesen und Reisekosten hinzu. Die Einkommensuntergrenze der gesuchten Fach- und Führungskräfte liegt bei einem Headhunter bei mindestens 80.-100.000 Euro.

Personalberater und Personalvermittler

Die Mehrzahl der Personalberater arbeitet auf Mandatsbasis (exklusiv). Die Abschlagsregelung dient dann zur Deckung der Vorleistung im Rahmen des Suchprozesses. Personalvermittler erhalten ihr Gesamthonorar erst nach Besetzung der offenen Position. Je höher der Suchaufwand, desto häufiger versucht sich auch der Personalvermittler mit einer exklusiven Suche abzusichern. Die Arbeitgeber jedoch bzw. deren Personalabteilung haben bei Beauftragung einer Personalvermittlung das gegenteilige Ziel, nämlich mehrere Vermittler gleichzeitig zu beauftragen, um ihre Chancen für eine erfolgreiche Besetzung zu maximieren. Bei Vermittlern ohne vertraglich zugesicherte Exklusivität ist deshalb das Ausfallrisiko hoch.

Gehalt in der Personalberatung

Der Beruf des Personalberaters gehört zu den sogenannten „freien Berufen“. Er kann aber auch im Angestelltenverhältnis ausgeübt werden. Angestellte Berufseinsteiger starten je nach Branche mit einem Jahresgehalt zwischen 35.-50.000 Euro. Absolventen, die sich direkt bewerben, arbeiten zunächst als Researcher. Einen deutlichen Gehaltssprung macht, wer Verantwortung für Projekte oder Kunden hat oder zur Führungskraft in der Personalberatung wird. Das Grundgehalt eines erfahrenen Personalberaters liegt dann bei € 60.-80.000 Euro im Jahr, hinzu kommen hohe variable Bestandteile. Erfahrene Quereinsteiger erzielen mit langjähriger Praxiserfahrung in der Branche sechsstellige Gehälter, ein großer Teil davon ist erfolgsabhängig.

Die Beauftragung einer Personalberatung erfolgt durch die Geschäftsleitung oder den HR-Bereich. Die Beauftragung einer Personalvermittlung geschieht meist durch die Personalabteilung, insbesondere dann, wenn diese auf Erfolgsbasis vereinbart wird. Hat der Personalreferent die Kostenstellenverantwortung für einen Fachbereich, kann er auch eine exklusive Suche beauftragen.

Viele Personalberater bieten den Auftraggebern einen Rahmenvertrag an, der dann eine ganze Reihe von Aufträgen einschließt. In diesem Fall ist die Beauftragung für den Arbeitgeber einfacher und der Personalberater gibt die Zeitersparnis für Briefing und Recherche an seinen Kunden weiter. Hinzu kommen Neben- und Sachkosten, also im Wesentlichen alle Aufwendungen, die ein Arbeitgeber tragen muss, wenn er die entsprechende Personalsuche und -auswahl selbst durchführt.