Wie unterscheiden sich Personalvermittler von Personalberatern
Personalberater haben sich komplexeren Suchprozessen verschrieben. Personalvermittler hingegen beschäftigen sich vor allem mit der „Personalbeschaffung“ im breiteren Umfang, d.h. sie suchen auch nach niedrigeren Einkommensstufen bzw. für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, häufig im gewerblichen Bereich. Auch die von der Arbeitsagentur bezahlte Vermittlungsprovision von (Langzeit-) Arbeitslosen spielt hier oft eine wichtige Rolle.
Ein Personalvermittler wählt geeignete Bewerber für einen Kunden vor allem aus einem verfügbaren Bewerberpool aus (via eigener Datenbankrecherche) oder sucht in öffentlichen Datenbanken der Bundesagentur für Arbeit sowie in großen Stellenbörsen. Weiterhin schaltet er Zeitungs- und Onlineannoncen und verpflegt die eingehenden Bewerbungen in seiner Datenbank. Wird der Personalvermittler bei seiner Recherche fündig, erstellt er eine Shortlist und/oder sendet die gefundenen Lebensläufe seinem Kunden.
Personalvermittler arbeiten meist auf Erfolgsbasis, d.h. nur wenn es ihnen gelingt, einen Mitarbeiter für einen Arbeitgeber zu gewinnen (Bewerber zu einer Unterschrift zu bewegen), gilt seine Vermittlung als erfolgreich und er erhält eine Vermittlungsprovision. Der Kunde honoriert den Personalvermittler also für seinen Vermittlungserfolg (Werkvertrag, Contingency, Maklervertrag). Da ein Unternehmen meist mehrere Personalvermittler nebeneinander beauftragt, ist der Vermittler in Zeitdruck. Zum einen weiß er nicht, wie viele Konkurrenten bereits mit der Suche beauftragt wurden, zum zweiten wie lange diese gegebenenfalls bereits für diese Stelle suchen. Es ist also nachvollziehbar, dass der Vermittler ein schnelles Ergebnis benötigt.
Ein Personalberater oder ein Headhunter führt im Kundenauftrag eine aktive Suche nach den besten aktuell am Markt verfügbaren Kandidaten durch – dies sind meist Fach- oder Führungskräfte, sein Auftrag wird ihm meist exklusiv erteilt. Arbeitet ein „Personalberater“ auch erfolgsorientiert, so zählt er zur Gattung der Personalvermittler, profitiert aber von dem Image und der Wertigkeit des Begriffs „Personalberatung“. Sehr häufig anzutreffen ist eine Kombination der beiden Vergütungsmodelle.
Ein seriöser Personalberater arbeitet im exklusiven Kundenmandat im Dienstvertragsverhältnis. Er erhält einen Teil des Honorars bereits für seine Beratungsleistung, d.h. unabhängig von der Besetzung der gesuchten Position. Regelmäßig wird er in mehreren Raten bezahlt, beispielsweise 1/3 des Honorars bei Auftragseingang, 1/3 bei Präsentation von Kandidaten und 1/3 bei Einstellung eines der Kandidaten. Auch zeitabhängige Ratenzahlungen sind üblich. Der Kunde honoriert den Personalberater also für seine Suchkompetenz, den zeitlichen Aufwand sowie für seinen Erfolg.
Grundsätzlich ist festzuhalten – sofern der Kunde davon ausgehen kann, die Stelle über Stellensuchende (arbeitslose oder wechselwillige Bewerber) besetzten zu können, desto eher kann er die Beauftragung einer Personalvermittlung in Betracht ziehen. Die Personalvermittlung bedient mit ihrem Provisionsmodell eher die Personalbeschaffung.